ADR
Die Abkürzung ADR bezeichnet das „Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (französisch: Accord Européen Relatif au Transport international des marchandises dangereuses par route). Dieses Abkommen legt verbindliche Standards für den Straßentransport von Gefahrgut fest, darunter Vorgaben zu Verpackung, Ladungssicherung, Klassifizierung und Kennzeichnung. Ursprünglich 1957 in Genf eingeführt, wurde das ADR mittlerweile in das nationale Recht aller EU-Mitgliedsstaaten integriert und ist somit rechtlich bindend.
Die ADR-Regelungen sind gesetzlich verpflichtend und definieren nicht nur Sicherheitsanforderungen, sondern auch Sanktionen bei Verstößen. Um aktuellen technischen und rechtlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen, werden die Bestimmungen alle zwei Jahre aktualisiert.
Struktur des ADR
Die verbindlichen Vorschriften des ADR gliedern sich in zwei Bände mit neun Teilen:
Die Regelungen behandeln unter anderem die Einstufung von Gefahrgütern, erforderliche Sicherheitsmaßnahmen, Dokumentationspflichten sowie die Schulung aller Beteiligten (Versender, Verlader, Transporteur, Empfänger). Zudem werden Notfallmaßnahmen für Schadensfälle detailliert geregelt.
Sicherheitsstandards im Gefahrguttransport
Das ADR gewährleistet Sicherheit durch qualifiziertes Personal und speziell zugelassene Fahrzeuge. Fahrer benötigen eine ADR-Bescheinigung („Gefahrgutführerschein“), die nach erfolgreicher Schulung und Prüfung ausgestellt wird. Diese muss alle fünf Jahre durch eine Auffrischung erneuert werden. Auch andere am Transport beteiligte Personen sowie Logistikunternehmen müssen ihre Sachkunde nachweisen und intern einen Gefahrgutbeauftragten benennen.
Fahrzeuge erfordern eine ADR-Zulassung, die jährlich durch eine technische Überprüfung bei anerkannten Prüfstellen verlängert wird. Die Zulassungskategorien richten sich nach der Art der transportierten Gefahrgüter:
Zur Planung ADR-konformer Transporte kann das Gefahrgutcenter als unterstützendes Tool genutzt werden.
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