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Embargo

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Embargo – Definition und Hintergrund

Ein Embargo ist ein staatlich verordnetes Verbot, den Außenhandel mit einem bestimmten Land, bestimmten Personen oder Personengruppen durchzuführen. Dies betrifft sowohl den Import als auch den Export von Waren und Dienstleistungen und stellt ein nicht-tarifäres Handelshemmnis dar, das den freien Markt stark beeinflusst.

Gründe für Embargos

Embargos werden häufig als Vergeltungsmaßnahme oder Sanktion eingesetzt, um Fehlverhalten zu bestrafen, wie etwa die Verletzung des Völkerrechts, oder um einen Staat zu einem bestimmten Verhalten zu zwingen. Sie werden auch verwendet, um den Terrorismus zu bekämpfen, indem persönliche Embargos verhängt werden, die unabhängig von staatlichen Maßnahmen gelten.

Rechtliche Grundlagen und Zuständigkeiten

  • Deutschland:
    Embargos sind in der Außenwirtschaftsverordnung verankert, die den Vollzug des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes regelt. Zuständig für die Erteilung von Genehmigungen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
  • International:
    Häufig werden Embargos durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen initiiert. Auch die Europäische Union kann eigene, für ihre Mitgliedsstaaten verbindliche Embargomaßnahmen erlassen.

Arten von Embargos

  • Total-Embargo:
    Verbot aller wirtschaftlichen Transaktionen mit dem betreffenden Land, Ausnahmen gibt es meist nur für humanitäre Zwecke.
  • Partielles Embargo:
    Beschränkt sich auf bestimmte Wirtschaftszweige oder Güter, wie etwa ein länderspezifisches, güterspezifisches oder Personenembargo.
  • Waffenembargo:
    Bezieht sich speziell auf das Verbot des Verkaufs und Transports von Waffen, Munition und Rüstungsmaterial.

Beispiele für aktuelle Embargomaßnahmen

Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea):
Nordkorea unterliegt umfassenden Finanzsanktionen, einem strikten Waffenembargo und weitreichenden Handelsbeschränkungen, die unter anderem das Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen umfassen.

Russland:
Russland ist von einem Waffenembargo, umfangreichen Finanzsanktionen und Handelsbeschränkungen betroffen, die den Verkauf, die Lieferung und den Transfer von Luxusgütern sowie andere wirtschaftliche Aktivitäten einschränken. Zusätzlich gibt es Verkehrsbeschränkungen, wie Lande-, Start- und Überflugverbote für russische Flugzeuge.

Syrien:
Syrien unterliegt umfangreichen Finanzsanktionen, einem Waffenembargo sowie spezifischen Handelsbeschränkungen. Diese umfassen ein Ausfuhrverbot für bestimmte Ausrüstungen, die zur internen Repression oder Überwachung verwendet werden könnten, sowie Einschränkungen im Rohölhandel. Auch Reise- und Verkehrsbeschränkungen sind in Kraft.

Iran:
Der Iran ist von verschiedenen internationalen Sanktionen betroffen, darunter Export- und Importverbote, die insbesondere den Energiesektor und den Finanzsektor betreffen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den Druck auf den Staat zu erhöhen und politische Veränderungen herbeizuführen.

Venezuela:
Venezuela sieht sich ebenfalls mit weitreichenden Embargos konfrontiert, die den Handel mit dem Land stark einschränken. Diese Sanktionen betreffen vor allem den Energiesektor und finanzielle Transaktionen, was den wirtschaftlichen Druck auf das Land erhöht.

Myanmar:
Aufgrund politischer Unruhen und Menschenrechtsverletzungen wurden gegen Myanmar verschiedene Sanktionen und Embargos verhängt. Diese Maßnahmen sollen den Druck auf die Regierung erhöhen und die Achtung der Menschenrechte fördern.

Weitere Länder:
Auch Länder wie Sudan und andere, die in internationalen Konflikten oder schweren Menschenrechtsverletzungen verwickelt sind, unterliegen in bestimmten Fällen Embargomaßnahmen.

Embargos sind somit mächtige Instrumente im internationalen Außenhandel, die den Handel mit bestimmten Ländern oder Akteuren gezielt einschränken. Sie wirken sich auf den Marktzugang, die Preisgestaltung und die globale wirtschaftliche Zusammenarbeit aus und spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung internationaler Politik- und Sicherheitsziele.

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