Lexikon

Gefahrgut

Orange Circle
Background Grid

Gefahrgut – Definition und Bedeutung

Mit Gefahrgut bezeichnet man im Transportwesen Stoffe, Zubereitungen oder Gegenstände, von denen bei unsachgemäßem Transport erhebliche Gefahren für Mensch, Tier oder Umwelt ausgehen können. Dabei geht es nicht nur um den physischen Transport, sondern auch um die Sicherstellung, dass die richtigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um Risiken zu minimieren.

Klassifizierung von Gefahrgut

Gefahrgüter werden anhand der vorherrschenden Gefahr während des Transports in neun Klassen unterteilt. Dazu gehören:

  • Explosive Stoffe: Beispielsweise Sprengstoff, Feuerwerkskörper oder Munition
  • Entzündbare oder giftige Gase
  • Entzündbare flüssige Stoffe
  • Entzündbare oder selbstentzündliche Stoffe und Gemische
  • Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe und organische Peroxide
  • Giftige und infektiöse Stoffe
  • Ätzende Stoffe
  • Radioaktive Stoffe und Materialien
  • Für Mensch, Tier oder Umwelt belastende Stoffe: Zum Beispiel Lithium-Batterien

Gefahrgut oder Gefahrstoff?

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Gefahrgut und Gefahrstoff, da unterschiedliche rechtliche Regelungen für Transport und Lagerung gelten.

  • Gefahrgut: Bezieht sich auf den Transport von Gefahrstoffen im öffentlichen Raum – auch Stoffe, die erst durch den Transport zu Gefahrgütern werden.
  • Gefahrstoff: Gilt beispielsweise für den Umschlag und die Lagerung, bei denen die Gefahrstoffverordnung (GefStoff 5) und die technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 510) Anwendung finden.

In Deutschland unterliegt der Transport von Gefahrgut den Bestimmungen des Gefahrgutbeförderungsgesetzes (GGBefG).

Herausforderungen beim Transport von Gefahrgut

Der Transport von Gefahrgut stellt sowohl Transportunternehmen als auch Fahrer und weiteres beteiligtes Personal vor besondere Anforderungen:

  • Es kommen häufig Spezialfahrzeuge wie Tanks oder Silos zum Einsatz.
  • Eine spezielle Ausbildung und Qualifikation der Fahrer, Verlader oder Abfüller ist erforderlich.
  • Gefahrguttransporte werden oft von spezialisierten Unternehmen durchgeführt, die sowohl den geeigneten Fuhrpark als auch ausgebildetes Fachpersonal bereitstellen.

Internationale Abkommen und rechtliche Regelwerke

Für den Transport von Gefahrgut – sei es auf Straße, Schiene, in der Luft oder auf dem Wasser – sind nationale und internationale Regelungen zu beachten. Zu den wichtigsten Abkommen zählen:

  • ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
  • RID: Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr
  • IMDG-Code: International Maritime Dangerous Goods Code für die Seeschifffahrt
  • ADN: Europäisches Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen
  • ICAO-TI: Technical Instructions for the Safe Transport of Dangerous Goods by Air

Rechtliche Regelungen in Deutschland

Als Teil des EU-Binnenmarktes gelten in Deutschland die EU-Abkommen (ADR, RID, ADN) gemäß der Binnenlandrichtlinie RL 2008/68/EG. Das deutsche Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) berücksichtigt diese Vorgaben und bildet die Grundlage für alle Gefahrgutregelungen in Deutschland – über Straße und Schiene hinaus, auch für Seefracht und Luftfracht.
Die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) definiert detailliert die Zuständigkeiten von Behörden und Pflichten der Unternehmen. Für den Seeverkehr gilt ergänzend die GGVSee. Zudem regelt die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV), welche Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten benennen müssen. Spezialisierte Transportunternehmen müssen freigestelltes und ausgebildetes Personal nachweisen.

Rollen und Beteiligte im Gefahrguttransport

Im Gefahrguttransport übernehmen verschiedene Akteure unterschiedliche Rollen und Verantwortlichkeiten:

  • Fahrer, Verpacker, Befüller und Verlader: Müssen speziell geschult und unterwiesen sein.
  • Ausführende Unternehmen: Sind verantwortlich dafür, entsprechend qualifiziertes Fachpersonal einzusetzen.
  • Absender und Empfänger: Tragen ebenfalls spezifische Verantwortlichkeiten und sollten sich über ihre jeweiligen Rechte und Pflichten informieren.

Die gesetzlichen Zuständigkeiten und Pflichten werden im Detail im GGVSEB geregelt. Ordnungswidrigkeiten können von den zuständigen Behörden geahndet und strafrechtlich verfolgt werden. Grundsätzlich gilt, dass alle Personen, die in der Gefahrgutbeförderung tätig sind, nachweislich ausgebildet und regelmäßig unterwiesen werden müssen. Personen ohne spezielle Gefahrgut-Zusatzausbildung dürfen nur in Bereichen eingesetzt werden, für die teilweise Befreiungen von den ADR-Regelungen bestehen.

Blue Polygon
Kostenlos und unverbindlich die beste Lösung finden

Sie planen ein Projekt? Lassen Sie uns beraten!

Buchen Sie ein kostenloses Beratungsgespräch mit unseren Experten und entdecken Sie die optimale Lösung für Ihre Anforderungen. Ganz unverbindlich und individuell auf Ihr Projekt abgestimmt – wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Email Icon
Schreiben Sie Uns eine Mail
Dot