Die GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straßenverkehr, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) regelt den Transport gefährlicher Güter sowohl im Straßen- als auch im Schienenverkehr und mit Schiffen auf Binnengewässern. Sie gilt innerstaatlich, grenzüberschreitend und innergemeinschaftlich und betrifft alle Personen, die am Transport dieser Güter beteiligt sind.
Zuständigkeiten:
Die GGVSEB verpflichtet alle am Transport beteiligten Parteien, selbst präventive Maßnahmen zu ergreifen. Beispielsweise müssen Fahrzeugführer bei Überschreitung der vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzung damit rechnen, dass im Falle eines Unfalls erhebliche Umweltschäden durch den Austritt gefährlicher Stoffe entstehen können. Auch im Eisenbahnverkehr ist es Pflicht, den zuständigen Infrastrukturbetreiber zu informieren, und im Binnenschiffsverkehr müssen Betreiber dafür sorgen, dass alle Anlagen den explosionsgefährdeten Arealen entsprechen.
Die GGVSEB legt auch fest, welche Handlungen als vorsätzlich oder fahrlässig zu betrachten sind und verweist auf die entsprechenden Regelungen im OWiG. Verwarnungsgeldsätze und Bußgelder werden nach Adressaten differenziert in Anlage 7 der RSEB aufgeführt.
Die GGVSEB bildet somit eine umfassende rechtliche Grundlage für den sicheren Transport gefährlicher Güter. Durch präzise festgelegte Zuständigkeiten, Sicherheits- und Dokumentationspflichten soll gewährleistet werden, dass potenzielle Risiken frühzeitig erkannt und entsprechende Maßnahmen zur Schadensprävention umgesetzt werden.
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