Incoterms – Definition und Bedeutung
Incoterms steht für "International Commercial Terms" und bezeichnet allgemein anwendbare, freiwillige vertragliche Bestimmungen für den internationalen Warenverkehr. Diese Klauseln regeln einheitlich die Rechte und Pflichten von Käufern und Verkäufern, insbesondere in Bezug auf die Kostenübernahme und den Gefahrenübergang der Ware. Herausgegeben werden die Incoterms von der International Chamber of Commerce (ICC).
Die Anwendung der Incoterms bringt zahlreiche Vorteile mit sich:
- Sie sorgen für internationale Einheitlichkeit in den Handelsverträgen.
- Missverständnisse und rechtliche Streitigkeiten können dadurch vermieden werden.
- Ihre Nutzung ermöglicht es, klare Vereinbarungen zu treffen, die neben der Zahlungsabwicklung auch den Eigentumsübergang und sonstige Vertragsfolgen regeln.
Damit die Incoterms ihre Wirksamkeit erlangen, müssen sie explizit im Vertrag festgehalten werden – ähnlich wie Allgemeine Geschäftsbedingungen. In Deutschland gelten die Incoterms als rechtliche Vertragsbestandteile, die nur dann wirksam sind, wenn sich beide Parteien ausdrücklich darauf beziehen.
Incoterm-Codes und ihre Gruppierung
Die Incoterms werden in Form von dreibuchstabigen Codes angegeben und in vier Gruppen unterteilt, die jeweils unterschiedliche Aspekte der Lieferbedingungen regeln:
Gruppe E – Abholklausel:
- EXW (Ex Works): Der Verkäufer stellt die Ware auf seinem Gelände oder an einem benannten Ort zur Abholung bereit. Die Verladung und der Transport werden vom Käufer übernommen.
Gruppe F – Absendeklauseln ohne Übernahme der Kosten:
- FCA (Free Carrier): Die Ware wird an einen Frachtführer übergeben, den der Käufer bestimmt – der Gefahrenübergang erfolgt am benannten Lieferort.
- FAS (Free Alongside Ship): Die Ware wird im benannten Hafen längsseits des Schiffs bereitgestellt; ab diesem Zeitpunkt trägt der Käufer die Risiken und Kosten.
- FOB (Free On Board): Die Ware wird an Bord des vom Käufer benannten Schiffs im benannten Hafen geliefert; die Gefahr geht beim Verladen an Bord auf den Käufer über.
Gruppe C – Absendeklauseln mit Übernahme der Kosten:
- CPT (Carriage Paid To): Der Verkäufer schließt einen Transportvertrag bis zum Bestimmungsort ab und trägt die Beförderungskosten bis zur Übergabe an den Frachtführer. Die Gefahr geht beim Übergang an den Frachtführer über.
- CIP (Carriage and Insurance Paid to): Entspricht CPT, jedoch schließt der Verkäufer zusätzlich eine Transportversicherung ab.
- CFR (Cost and Freight): Die Ware wird an Bord des Schiffs geliefert und der Verkäufer trägt die Frachtkosten bis zum Bestimmungshafen. Die Gefahr geht beim Verladen an Bord über.
- CIF (Cost, Insurance and Freight): Entspricht CFR, wobei der Verkäufer zusätzlich eine Seetransportversicherung abschließt.
Gruppe D – Ankunftsklauseln:
- DAP (Delivered At Place): Der Verkäufer liefert die Ware entladebereit am benannten Ort; ab diesem Zeitpunkt gehen die Risiken und Kosten auf den Käufer über.
- DAT (Delivered At Terminal): Die Ware wird am benannten Terminal entladen bereitgestellt; die Gefahr und Kosten gehen bei der Entladung über. (In den Incoterms 2020 wird DAT durch DPU ersetzt.)
- DPU (Delivered Named Place Unloaded): Entspricht DAT, wobei die Ware an einem beliebig festgelegten Ort entladen wird – es muss sich nicht um ein Terminal handeln.
- DDP (Delivered Duty Paid): Der Verkäufer liefert die Ware verzollt und entladebereit am benannten Ort, wobei alle Kosten und Risiken bis zur Lieferung vom Verkäufer getragen werden.
Zusammenfassung
Die Incoterms bieten eine international anerkannte Basis zur Regelung der Vertragsbeziehungen zwischen Käufer und Verkäufer. Durch die klare Aufteilung in Gruppen und die Verwendung standardisierter Codes wird sichergestellt, dass beide Parteien ihre Rechte und Pflichten bezüglich Kostenübernahme und Gefahrenübergang einheitlich verstehen. Für den internationalen Handel ist dies von enormer Bedeutung, da dadurch Missverständnisse vermieden und rechtliche Streitigkeiten minimiert werden. Die aktuellen Incoterms 2020 sind bei der deutschen ICC Germany erhältlich und sollten in jedem internationalen Kaufvertrag ausdrücklich vereinbart werden.