Nulldurchgang – Definition und Bedeutung
Der Begriff Nulldurchgang stammt aus der Lagerlogistik und beschreibt den Zustand, wenn der Entnahmebedarf eines Artikels an einem Kommissionierplatz gleich oder größer als der aktuell verfügbare Lagerbestand ist – im Englischen als "Zero Crossing" bezeichnet. Ein Nulldurchgang ist ein wesentlicher Teil der Bestandsführung und Lagerverwaltung und kann entweder geplant oder ungeplant auftreten.
Geplanter Nulldurchgang
- Tritt auf, wenn die angeforderte Entnahmemenge exakt dem im Lagerverwaltungssystem dokumentierten Bestand entspricht.
- Nach der Entnahme erreicht der Lagerbestand den Wert Null, was darauf hinweist, dass die Bestandsführung korrekt und der Bedarf genau gedeckt wurde.
Ungeplanter Nulldurchgang
- Entsteht bei Fehlern in der Bestandsführung, wenn der dokumentierte Bestand von der tatsächlichen Menge abweicht.
- Führt dazu, dass der Auftrag nicht vollständig ausgeführt werden kann, da nicht genügend Ware vorhanden ist.
Zusammenhang mit der Inventur
- Eine kontinuierliche, digital unterstützte Erfassung der Lagerbestände ermöglicht es, Nulldurchgänge frühzeitig zu erkennen.
- Abweichungen zwischen dokumentiertem und tatsächlichem Bestand können so korrigiert werden.
- In solchen Systemen kann auch eine explizite Nulldurchgangsinventur durchgeführt werden, um Bestandsfehler aufzudecken und zu berichtigen.
Nachschubsteuerung
- Unabhängig davon, ob es sich um einen geplanten oder ungeplanten Nulldurchgang handelt, wird in der Regel eine Bestellung zur Auffüllung des Bestands ausgelöst.
- Die Auslösung erfolgt anhand von Meldebeständen, die je nach Artikel, Fertigungsart und Lieferprozess variieren.
Durch die präzise Erfassung und Verwaltung von Lagerbeständen hilft der Nulldurchgang, eine optimale Versorgung sicherzustellen. Moderne Lagerverwaltungssysteme sind dabei unerlässlich, um den Materialfluss kontinuierlich zu überwachen, Abweichungen zu erkennen und den notwendigen Nachschub effizient zu steuern.