Grenzüberschreitende Warenlieferungen, sei es bei Importen aus oder Exporten in Drittstaaten, müssen bei den deutschen Zollbehörden angemeldet werden – insbesondere, wenn der Warenwert oder das Gewicht jeweils 1.000 € bzw. 1.000 kg überschreitet. Seit Juli 2009 erfolgt die Ausfuhranmeldung dieser Sendungen ausschließlich über das elektronische Zollsystem ATLAS.
Um den Anforderungen des internationalen Handels gerecht zu werden, greifen Speditionen in der Regel auf spezialisierte ATLAS-Software zurück, die eine komfortable Abwicklung einer Vielzahl internationaler Ausfuhren ermöglicht.
Zollprüfungen, ähnlich einer Steuerprüfung, betreffen in der Regel Unternehmen, die Handelsbeziehungen über die EU-Grenzen unterhalten. Dennoch können auch Unternehmen, die ausschließlich im Inland oder innerhalb der EU tätig sind, geprüft werden.
Unternehmen, die regelmäßig Im- und Exporte abwickeln, werden häufig etwa alle drei Jahre einer solchen Prüfung unterzogen, wobei bei kleineren Unternehmen auch längere Intervalle möglich sind.
Die präzise Durchführung und regelmäßige Überprüfung von Zollprozessen stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, was letztlich zu einer reibungslosen Abwicklung der internationalen Handelsbeziehungen beiträgt.
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