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Zollprüfungen

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Zollprüfungen

Grenzüberschreitende Warenlieferungen, sei es bei Importen aus oder Exporten in Drittstaaten, müssen bei den deutschen Zollbehörden angemeldet werden – insbesondere, wenn der Warenwert oder das Gewicht jeweils 1.000 € bzw. 1.000 kg überschreitet. Seit Juli 2009 erfolgt die Ausfuhranmeldung dieser Sendungen ausschließlich über das elektronische Zollsystem ATLAS.

Um den Anforderungen des internationalen Handels gerecht zu werden, greifen Speditionen in der Regel auf spezialisierte ATLAS-Software zurück, die eine komfortable Abwicklung einer Vielzahl internationaler Ausfuhren ermöglicht.

Zweistufiges Ausfuhrverfahren

  • Stufe 1 – Eröffnung des Ausfuhrverfahrens:
    Die Sendung wird beim zuständigen Zollamt vorgestellt. Es erfolgt eine elektronische Ausfuhranmeldung über das ATLAS-System. Das Zollamt prüft die gemeldete Ware und Ausfuhranmeldung auf Zulässigkeit. Bei positiver Prüfung wird ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD) ausgestellt.
  • Stufe 2 – Freigabe an der Ausgangszollstelle:
    An der Grenzzollstelle wird die Lieferung erneut präsentiert und das ABD vorgelegt. Nach einer abschließenden Prüfung der Ware und des ABD gibt die Zollbehörde die Sendung zum Ausgang frei und stellt einen Ausgangsvermerk aus, der belegt, dass die Ware das Zollgebiet der EU verlässt. Dieser Vermerk dient zudem als Nachweis für eine umsatzsteuerfreie Ausfuhrlieferung.

Offizielle Zollprüfungen

Zollprüfungen, ähnlich einer Steuerprüfung, betreffen in der Regel Unternehmen, die Handelsbeziehungen über die EU-Grenzen unterhalten. Dennoch können auch Unternehmen, die ausschließlich im Inland oder innerhalb der EU tätig sind, geprüft werden.

  • Importprüfungen:
    Hier wird kontrolliert, ob alle Einfuhrzölle korrekt abgeführt wurden.
  • Exportprüfungen:
    Es werden alle relevanten Aspekte des Außenhandels im Rahmen der Zollprüfung betrachtet.

Unternehmen, die regelmäßig Im- und Exporte abwickeln, werden häufig etwa alle drei Jahre einer solchen Prüfung unterzogen, wobei bei kleineren Unternehmen auch längere Intervalle möglich sind.

Die präzise Durchführung und regelmäßige Überprüfung von Zollprozessen stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden, was letztlich zu einer reibungslosen Abwicklung der internationalen Handelsbeziehungen beiträgt.

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