Logistik lexikon

Begleitfahrzeug

Kurzdefinition

Ein Begleitfahrzeug dient der Absicherung und Organisation von Schwer- und Großraumtransporten. Es fährt vor oder hinter dem Transport, warnt den übrigen Verkehr, schafft Fahrbahnfreiheit (z. B. an Engstellen) und unterstützt die Kommunikation zwischen Fahrern, Leitstelle und Behörden. Je nach Anordnung kann es Aufgaben der polizeilichen Absicherung ergänzen oder – in definierten Fällen – teilweise ersetzen.

Aufgaben & Einsatz

  • Vorausfahrt / Nachfahrt: Freihalten von Fahrstreifen, Ankündigung von Engstellen, Sperrungen oder Überholverboten.
  • Warnung & Verkehrsführung: Optische Signale und Wechselverkehrszeichen (WVZ) informieren den Gegen-/Nachverkehr.
  • Kommunikation & Koordination: Funkkontakt zu Transportfahrzeug, Rampen-/Brückenpersonal, Baustellenkoordination.
  • Routenmanagement: Absicherung an Kreuzungen, Kreisverkehren, Brücken; ggf. kurze Anhalte-/Rangierphasen.

Ausstattung (typische Elemente)

  • Rundum-/Blitzkennleuchten, LED-Warntafeln, WVZ-Anlagen (nach vorne/hinten/seitlich).
  • Absperrmaterial (Faltleitkegel, Baken), Warnwesten, Feuerlöscher.
  • Funk & Dokumente: Einsatzmappe (Genehmigungen, Routenplan), Funkgeräte/GPS.
  • Optional: Höhen-/Breitenhilfen, Kamerasysteme, zusätzliche Arbeitsbeleuchtung.

Kategorien & Rollen (Überblick)

Begleitfahrzeuge werden (je nach Land) in Klassen mit unterschiedlichen Anforderungen an Personal, Ausrüstung und WVZ eingeteilt (z. B. BF2/BF3/BF4). Höhere Klassen verfügen in der Regel über leistungsfähigere WVZ-Anlagen, zusätzliche Ausrüstung und erweiterte Aufgaben im Verkehrsmanagement. Welche Klasse erforderlich ist, legen die zuständigen Behörden für die konkrete Route fest.

Richtwerte & behördliche Vorgaben

Die Pflicht zur Begleitung hängt von Abmessungen, Gewicht, Streckenprofil und Straßenart ab und wird behördlich angeordnet. Häufige Praxis:

  • Autobahnen/ab-ähnliche Straßen: Begleitung ab ca. 3,80 m Fahrzeugbreite.
  • Sonstige Straßen: Begleitung teils bereits zwischen ca. 3,05–3,55 m.
  • Ab 3,55–4,60 m Breite wird oft zusätzlich eine WVZ-Anlage gefordert.
  • Hinweis: Konkrete Schwellen, Anzahl der Begleitfahrzeuge und WVZ-Ausrichtung sind strecken- und behördenabhängig; maßgeblich sind die jeweiligen Anordnungen.

Nutzen

  • Sicherheit: Reduktion von Konflikten an Engstellen, bessere Erkennbarkeit des Transports.
  • Effizienz: Flüssigerer Ablauf, weniger ungeplante Stopps, klarere Kommunikation.
  • Rechtskonformität: Umsetzung der Auflagen aus Genehmigungen/Anordnungen.

Praxis-Tipps

  1. Frühzeitig planen: Route, Zeitfenster, Baustellen, Brückenhöhen, Wendemöglichkeiten prüfen.
  2. Genehmigungen & Auflagen vollständig mitführen; Briefing aller Beteiligten (Fahrer, Begleiter, Leitstelle).
  3. WVZ-Einsatz üben: Klare Signalketten, Funkdisziplin, definierte Handzeichen.
  4. Risiko-Hotspots (Kreuzungen, enge Ortsdurchfahrten) mit Alternativen hinterlegen.

Abgrenzung

  • Begleitfahrzeug vs. Polizei: Polizeiliche Begleitung ist eine hoheitliche Maßnahme; private Begleitfahrzeuge unterstützen nach behördlicher Anordnung und ersetzen die Polizei nur, wenn dies ausdrücklich vorgesehen ist.
  • BF-Klassen: Höhere BF-Klassen bedeuten nicht automatisch „besser“, sondern passender zur jeweiligen Route/Auflage.

Mini-FAQ

Wer entscheidet, wie viele Begleitfahrzeuge benötigt werden?

Die zuständige Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der Genehmigung/Anordnung – oft in Abstimmung mit Polizei, Straßenbaulastträgern und Routenprüfung.

Fährt das Begleitfahrzeug immer vorne?

Nicht zwingend. Je nach Situation führt es voran (Engstellen, Gegenverkehr) oder folgt (Warnung des nachfolgenden Verkehrs). Häufig werden beide Positionen kombiniert.